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SWK 14-15, 20. Mai 2019, Seite 697

Leistungsort interaktiver Live-Webcam-Darbietungen

Entscheidung: , Geelen.

Normen: Art 9 der 6. MwSt-RL idF RL 2002/38/EG; Art 52, 56 MwStSyst-RL.

Art 9 Abs 2 lit c Gedankenstrich 1 der 6. MwSt-RL idF RL 2002/38/EG und Art 52 lit a MwStSyst-RL sind dahin auszulegen, dass die Bereitstellung interaktiver erotischer Live-Webcam-Darbietungen eine „Tätigkeit auf dem Gebiet der Unterhaltung“ im Sinne dieser Vorschriften darstellt, die an dem Ort im Sinne dieser Vorschriften „tatsächlich bewirkt“ wird, an dem der Dienstleistende den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten oder eine feste Niederlassung hat, von der aus diese Dienstleistung erbracht wird, oder in Ermangelung eines solchen Sitzes oder einer solchen Niederlassung an seinem Wohnsitz oder seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort. Art 9 Abs 2 lit e Gedankenstrich 12 der 6. MwSt-RL idF RL 2002/38/EG und Art 56 Abs 1 lit k MwStSyst-RL iVm Art 11 DVO (EG) 1777/2005 („auf elektronischem Wege erbrachte Dienstleistung“) sind dahin auszulegen, dass eine solche Live-Webcam-Darbietung nicht in den Anwendungsbereich dieser Vorschriften fällt, wenn diese Dienstleistung ausnahmslos an Empfänger erbracht worden ist, die sich im Mitgliedstaat des Dienstleistenden befinden.

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