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SWK 14-15, 20. Mai 2019, Seite 677

Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky‑Bundesliga-Abo

Tatsächlicher Verwendungszweck maßgeblich

Entscheidung: BFH , VI R 24/16.

Norm: § 9 dEStG.

(B. R.) – Die Beteiligten am Verfahren vor dem BFH stritten über die Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Abonnement des Pay-TV-Senders Sky als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Der Kläger war Co-Trainer der U23-Mannschaft eines Fußballclubs und in der Folge Tormanntrainer der Lizenzmannschaft. Für ein Sky-Abonnement wandte er monatlich 46,90 Euro auf; der Betrag setzte sich aus den Paketen „Fußball-Bundesliga“, „Sport“ und „Sky Welt“ zusammen. Er begehrte den Abzug des auf das Fußballpaket entfallenden Anteils als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Finanzamt und Finanzgericht lehnten den Werbungskostenabzug ab.

Bei Gegenständen, die auch im Rahmen der allgemeinen Lebensführung genutzt werden können, ist für die Einordnung als Arbeitsmittel der tatsächliche Verwendungszweck im Einzelfall maßgeblich. Die Güter müssen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt werden. Eine geringfügige private Mitbenutzung ist unschädlich. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist unter Würdigung aller Umstände nach der Funktion des Wirtschaftsguts im Einzelfall festz...BStBl II 2011, 45

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