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Steuerliche Behandlung von für Anteilsinhaber angeschafften bzw hergestellten Immobilien
Die jüngere Rechtsprechung des VwGH im Zusammenhang mit Gebäuden, die von Kapitalgesellschaften errichtet und an Gesellschafter vermietet werden, machte eine Überarbeitung der Rz 637 und 638 KStR 2013 (Prüfungsschema bei Wurzelausschüttung, Renditemiete) notwendig. Insbesondere kann aus der Errichtung und fremdüblichen Überlassung einer Immobilie an den Anteilsinhaber kein (bisher unter bestimmten Voraussetzungen vom BMF vertretenes) wirtschaftliches Eigentum des Anteilsinhabers abgeleitet werden.
Das BMF hat daher am eine Information (vom , BMF-010216/0002-IV/6/2019) veröffentlicht, in der bis zur nächsten Wartung der KStR 2013 die sich aus der Rechtsprechung der VwGH ergebenden Änderungen anhand eines Prüfschemas dargestellt werden. Die Information ist auf alle offenen Verfahren anzuwenden.