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Verwendung eines PKW mit ausländischem Kennzeichen – mögliche NoVA- und Kfz-Steuer-Konsequenzen
Nina Jandl ist Mitarbeiterin bei LeitnerLeitner in Wien.
In Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Sachverhalten treten vermehrt Fälle auf, in denen PKWs mit ausländischen Kennzeichen in Österreich verwendet werden. Der typische Praxisfall ist jener, dass ein ausländischer Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern mit Hauptwohnsitz in Österreich einen PKW mit ausländischem Kennzeichen zur Verfügung stellt. Dabei ist allerdings zu klären, welche Abgaben abzuführen sind, falls die Behörden zur Feststellung gelangen, dass der PKW in Österreich zuzulassen wäre. In den im Folgenden zu besprechenden Erkenntnissen hatte das BFG zu beurteilen, ob für die Verwendung eines PKW mit ausländischem Kennzeichen die Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die Kfz-Steuer in Österreich anfallen. Zudem sind die Umsatzsteuerpflicht sowie die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Abfuhr der Versicherungssteuer zu beachten.
Geltende Rechtslage
Gemäß § 1 Z 3 Normverbrauchsabgabegesetz (NoVAG) unterliegt die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland der NoVA. Als erstmalige Zulassung S. 18 eines Fahrzeugs gilt auch die Verwendung eines Fahrzeugs im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) zuzulassen wäre, es sei denn, es wird ein Nachweis der Entrichtung der NoVA erbracht.
Gemäß § 1 Abs 1 Z 3 Kr...