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Anforderungen an Verträge zwischen Ehegatten
Vereinbarungen zwischen Ehegatten oder nahen Angehörigen rufen stets ein reges Interesse bei den Prüforganen hervor. Im vorliegenden Fall ist die Finanzpolizei an der sorgfältigen Beachtung der strengen Kriterien seitens des Arbeitgebers gescheitert und musste das Dienstverhältnis anerkennen ().
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige (ein nicht selbständiger Versicherungsvertreter) hatte bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Zuge der Einkommensteuererklärung Gehaltszahlungen an die Ehegattin in der Höhe von 5.418,16 € als Werbungskosten geltend gemacht. Die Ehegattin arbeitete neun Stunden pro Woche. Es lag ein schriftlicher Dienstvertrag inklusive Tätigkeitsbeschreibung vor. Arbeitszeitaufzeichnungen und Aufzeichnungen über die Art der durchgeführten Tätigkeiten wurden laufend geführt. Die Meldungen an die Abgabenbehörden erfolgten gesetzeskonform. Das Gehalt wurde entgegen der vertraglichen Vereinbarung aber nachweislich bar ausbezahlt.
Die Abgabenbehörde versagte trotzdem die Anerkennung als Dienstverhältnis und ging von – steuerlich nicht zu berücksichtigender – familiärer Mitarbeit gemäß §§ 90 und 98 ABGB aus, da die erhöhten Anforderungen an V...