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Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes wegen versäumter Mutter-Kind-Pass-Untersuchung auch beim beziehenden Vater
Wird eine der ersten fünf Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen des Kindes ungerechtfertigt versäumt, so hat dies die Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes zur Folge. Diese Konsequenz trifft auch den Kinderbetreuungsgeld beziehenden Vater, der sich nach der versäumten Untersuchung beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes mit der Mutter des Kindes abwechselt ().
Für den vollen Bezug der gewählten (pauschalen oder einkommensabhängigen) Variante des Kinderbetreuungsgeldes sind fünf Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen der werdenden Mutter und die ersten fünf Untersuchungen des Kindes verpflichtend durchzuführen und durch entsprechende ärztliche Bestätigungen im Mutter-Kind-Pass nachzuweisen (§ 7 KBGG iVm § 2 Mutter-Kind-Pass-Verordnung 2002 [MuKiPassV]).
Halbierung des Kinderbetreuungsgeldes
Werden die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen nicht durchgeführt, so wird das Kinderbetreuungsgeld ab dem
25. Lebensmonat des Kindes (bei Variante 30 + 6 Monate),
17. Lebensmonat des Kindes (bei Variante 20 + 4 Monate),
13. Lebensmonat des Kindes (bei Variante 15 + 3 Monate),
10. Lebensmonat des Kindes (bei Variante 12 + 2 Monate)
halbiert. Eine Ausnahme sieht das Gesetz in § 7 Abs 4 Z 1 KBGG nur dann vor, wenn Gründe vorliegen, die nicht vom beziehenden...