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Ansatz eines PKW-Sachbezugs bei der Gattin des Kommanditisten
Im vorliegenden BFG-Erkenntnis stellte sich die Frage, ob für die private Nutzung der sich im Betriebsvermögen der Kommanditgesellschaft befindlichen Fahrzeuge durch die bei der Kommanditgesellschaft angestellte Gattin des Kommanditisten ein Sachbezug bei dieser anzusetzen ist. Unklar war dabei, ob ein Privatanteil für ein arbeitgebereigenes Kfz den Ansatz eines Sachbezugs für einen Arbeitnehmer, welcher das Kfz für private Fahrten nutzt, ausschließt ().
Im Betriebsvermögen der Kommanditgesellschaft befanden sich zwei PKWs, welche der Gattin des 100 %-Kommanditisten der Kommanditgesellschaft zur Privatnutzung zur Verfügung standen und welche von dieser auch privat genutzt wurden. Die Gattin war in den Beschwerdejahren die einzige Angestellte der Kommanditgesellschaft und leitete das Büro. Aufzeichnungen über den Umfang der von ihr aus privaten Gründen durchgeführten Fahrten konnten nicht vorgelegt werden. Für die Fahrzeuge wurde bei der Kommanditgesellschaft ein Privatanteil von 15 % berücksichtigt.
Rechtslage
Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen alle Bezüge und Vorteile aus einem Dienstverhältnis, das sind Einnahmen in Geld oder in ge...