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Sozialpartnern betreffend Erleichterungen für Selbständige
In Alpbach kam es Ende August zu einer Einigung zwischen den Sozialpartnern, mehr Rechtssicherheit für Selbständige zu erreichen, mit folgenden Eckpunkten:
Vorabprüfung bei Neuanmeldungen von neuen Selbständigen und bestimmten freien Gewerben: Mittels eines standardisierten Fragebogens soll die geplante Tätigkeit gemeinsam von Gebietskrankenkasse und Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) beurteilt werden. Bei einer allfälligen (späteren) GPLA besteht eine Bindung an die einvernehmlich getroffene Entscheidung. Bei bereits bestehenden Unternehmen soll die Gebietskrankenkasse an die Ergebnisse einer bereits stattgefundenen GPLA gebunden sein, sofern bei der damaligen Prüfung der Sachverhalt festgestellt wurde und sich der Sachverhalt nicht geändert hat.
Stärkere Einbindung der SVA bei GPLA: Bereits bei Verdacht auf Umqualifizierung soll die SVA verständigt und eingebunden werden.
Beitragsnachzahlung: Im Falle einer Umqualifizierung soll die SVA die Beiträge nicht mehr wie bislang an den Versicherten zurückzahlen, sondern direkt an die Gebietskrankenkasse in Anrechnung auf die Beitragsnachverrechnung des nunmehrigen Dienstgebers überweisen.
Die Umsetzung durch entspr...