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OGH: Zustellung im Ausland
• Es widerspricht Art. 6 Abs. 1 EMRK, wenn der Empfänger ein die von ihm begehrte Verfahrenseinleitung betreffendes Schriftstück des Gerichtes (Verbesserungsauftrag) unmittelbar durch
S. 445die Post im Ausland zugestellt erhält, dieses jedoch nicht in seiner Sprache abgefasst und auch nicht übersetzt ist. Eine solche Zustellung ist unwirksam; sie verletzt das Recht auf rechtliches Gehör. – (Art. 14 des Vertrages vom zwischen der Republik Österreich und der föderativen Volksrepublik Jugoslawien über den wechselseitigen rechtlichen Verkehr, Art. 6 EMRK)
( 10 Ob S 347/99 y)