Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Call-Center-Agents
• Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Call-Center-Agents (§ 4 Abs. 2 und Abs. 4 ASVG)
OÖ GKK, DG-Info Nr. 150/2000, Oktober 2000
„Supervisors" und Call-Center-Agents, die „inbound-calls" (eingehende Telefonate wie z. B. Bestellungen, Reklamationen) bearbeiten, sind nach einer Empfehlung des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger vom jedenfallsS. 436 als echte Dienstnehmer einzustufen. Call-Center-Agents, die ausschließlich „outbound-calls" (ausgehende Telefonate wie z. B. aktive Verkaufsgespräche, Kundenwerbung, Meinungsumfragen) bearbeiten, können bei entsprechender vertraglicher und tatsächlicher Gestaltung auch freie Dienstnehmer sein.