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Neue Richtlinie zur Förderung von Lehrverhältnissen
Förderung nach dem Wohnsitzprinzip
Am ist die AMS-Richtlinie „Beihilfe zur Förderung von Ausbildungsverhältnissen nach dem Berufsausbildungsgesetz" in Kraft getreten.Rechtsgrundlage für diese Richtlinie ist § 34 Arbeitsmarktservicegesetz (AMS-G) und bezüglich der Vorlehre § 8 b Berufsausbildungsgesetz (BAG). Die Richtlinie ist von folgenden arbeitsmarktpolitischen Zielen getragen: Integration von arbeitsmarktpolitischen Problemgruppen in den Arbeitsmarkt (Vermittlungsunterstützung), Entgegenwirken von Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, qualitative Verbesserung der Lehrausbildung (zwischenbetriebliche Zusatzausbildung), Erleichterung des Antrittes bzw. des Übertrittes in einen Lehrberuf.
Art der Förderung
Die Förderung besteht in einem Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Vorlehre.
Förderbarer Personenkreis
Mädchen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil
Das sind jene Lehrberufe, bei denen der Anteil der weiblichen Lehrlinge an der Gesamtzahl der Lehrlinge im vorangegangenen Jahr unter 40% lag.
Besonders benachteiligte Lehrstellensuchende
Lehrstellensuchende, die mindestens eines der folgenden Kriterien aufweisen und somit zum Kreis der besonders benachteiligten Lehrstellensuchenden gehören, sind:
• Jugendliche mit physischer, psychischer oder geistiger Einsch...