27.4.4. Gebührenbefreiungen
759Auf Grund des § 33 TP 7 Abs. 2 GebG unterliegen nicht der Bürgschaftsgebühr
Bürgschaftserklärungen, die im Strafverfahren und überhaupt zur Sicherung allgemeiner Interessen außer dem öffentlichen Dienst oder einem Vertragsverhältnis gegeben werden müssen;
Bürgschaftserklärungen von Kreditunternehmungen an Körperschaften des öffentlichen Rechtes sowie an Eisenbahnunternehmungen, die dem öffentlichen Verkehr dienen;
Bürgschaftserklärungen, die zu gemäß § 33 TP 5 Abs. 4 Z 1 GebG gebührenfreien Wohnungsmietverträgen (siehe Rz 707) abgegeben werden.
760Bürgschaften zu Darlehensverträgen, Kreditverträgen und Haftungs- und Garantiekreditverträgen sowie zu den im Rahmen des Factoringgeschäftes ( § 1 Abs. 1 Z 16 BWG) getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen mit zB Kreditinstituten oder Versicherungsunternehmen sind unter den in § 20 Z 5 GebG genannten Voraussetzungen gebührenfrei (siehe dazu Rz 531 f).
761Gemäß § 33 TP 22 Abs. 3 GebG letzter Satz sind alle sonstigen wechselrechtlichen Zusätze gebührenfrei, worunter auch die Wechselbürgschaft fällt.
762Die Gebührenbefreiung für Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte des § 19 Abs. 2 GebG kann mangels Personenidentität der Vertragsteile des Hauptgeschäftes und des Sicherungs- oder Erfüllungsgeschäftes nicht zur Anwendung kommen (siehe auch Rz 525 ff).
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Zusatzinformationen | |
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Gültig ab: | |
Materie: | Steuer |
Betroffene Normen: | |
Verweise: | § 33 TP 7 Abs. 2 GebG, Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957 § 33 TP 5 Abs. 4 Z 1 GebG, Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957 GebR 2019, Gebührenrichtlinien 2019 Rz 707 § 1 Abs. 1 Z 16 BWG, Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993 § 20 Z 5 GebG, Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957 GebR 2019, Gebührenrichtlinien 2019 Rz 531 f § 33 TP 22 Abs. 3 GebG, Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957 § 19 Abs. 2 GebG, Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957 GebR 2019, Gebührenrichtlinien 2019 Rz 525 ff |
Schlagworte: | Gebühren - Gebührenrichtlinie - Bürgschaft - Bürgschaftserklärung - Wechselbürgschaft - Erfüllungsgeschäft - Personenidentität - Sicherungsgeschäft - Befreiung - Wohnungsmietvertrag - Factoringgeschäft |
Stammfassung: | BMF-010206/0094-IV/9/2018 |
Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at
Fundstelle(n):
SAAAA-76450