27.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
703Lehner/Schaffer in Bergmann/Pinetz (Hrsg), GebG Aufl. 2 (2020) § 33 TP 5 GebGThemel in Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern (2023) § 5 GebGKampitsch, Befreiung von der Bestandvertragsgebühr für Wohnräume, immo aktuell 4/2022 S. 199Kerbl/Winkelbauer in Albl/Frech/Kerbl (Hrsg), Praxishandbuch WEG I Wohnungseigentumsgesetz (2023)Albl/Frech, Praxishandbuch OG (2021)Inzinger/Reinold in Kohler/Wakounig/Berger/Aumayr/Reinold, Steuerleitfaden zur Vermietung, 10. Aufl. (2021)
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Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage |
Bestandverträgen auf bestimmte Zeit | Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen |
Bestandverträgen auf unbestimmte Dauer | Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X 3 + einmalige Leistungen |
Vertrag auf unbestimmte Dauer mit einseitigem Kündigungsverzicht auf bestimmte Zeit | Unbestimmte Dauer |
Vertrag auf unbestimmte Dauer mit zweiseitigem Kündigungsverzicht von verschiedener bestimmter Dauer | Bestimmte Dauer so viele Jahre, als vom zweiseitigen Kündigungsverzicht umfasst + unbestimmte Dauer |
Vertrag auf bestimmte Zeit, bei Nichtkündigung Verlängerung um eine weitere bestimmte Zeit | Bestimmte Zeit + bestimmte Zeit |
Vertrag auf bestimmte Zeit, bei Nichtkündigung Verlängerung auf unbestimmte Dauer | Bestimmte Zeit + unbestimmte Dauer (insgesamt maximal 21 Jahre) |
Vertrag auf bestimmte Zeit, ein oder beide Vertragspartner können jederzeit unter Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist kündigen | Unbestimmte Dauer |
Vertrag auf bestimmte, ein oder beide Vertragspartner können nur bei Vorliegen bestimmter im Vertrag genannter eng abgegrenzter Kündigungsgründe jederzeit kündigen | Bestimmte Zeit |
Vertrag auf bestimmte Dauer von über 18 Jahren | Höchstens 18 Jahre |
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Zusatzinformationen | |
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Gültig ab: | 12.02.2019 |
Betroffene Normen: | § 33 GebG, Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957 |
Schlagworte: | Zusammenfassung |
Stammfassung: | BMF-010206/0094-IV/9/2018 |
Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at
Fundstelle(n):
SAAAA-76450