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Richtlinie des BMF vom 12.02.2019, BMF-010206/0094-IV/9/2018

25. Anzeigepflicht ( § 31 GebG)

25.1. Gebührenanzeige

25.1.1. Gegenstand der Gebührenanzeige

604Gegenstand der Anzeigepflicht ist grundsätzlich das gebührenpflichtige Rechtsgeschäft, sofern für das Rechtsgeschäft eine Hundertsatzgebühr bescheidmäßig festzusetzen ist.

605Keine Pflicht zur Anzeige der einzelnen Urkunden über das Rechtsgeschäft besteht bei

  • Rechtsgeschäften, die sachlich gebührenbefreit sind, es sei denn, in der Befreiungsbestimmung selbst ist die Anzeigeverpflichtung ausdrücklich angeordnet (zB im Gesetz über die Aufnahme von Anleihen durch Gebietskörperschaften, BGBl. Nr. 24/1949);

  • Rechtsgeschäften, bei denen allen in Betracht kommenden Gebührenschuldnern eine persönliche Gebührenbefreiung zukommt; siehe Rz 22 ff

  • Rechtsgeschäften, für die eine Selbstberechnung der Gebühr zwingend vorgesehen ist (zB bei Bestandverträgen nach § 33 TP 5 Abs. 5 GebG, siehe Rz 714 ff und bei Wechseln, siehe Rz 912 ff);

  • Rechtsgeschäften, für die von der gesetzmäßig eingeräumten Selbstberechnung Gebrauch gemacht wird ( § 3 Abs. 4 und 4a GebG); siehe Rz 72 ff

  • Glücksverträgen iSd § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG (siehe Rz 807 ff), weil Abs. 3 dieser Tarifpost die unmittelbare Entrichtung der Gebühr ohne Anzeige vorsieht.


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
Materie:
Steuer
Betroffene Normen:
GebG, Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957
§ 31 GebG, Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957
Verweise:
GebR 2019, Gebührenrichtlinien 2019 Rz 22 ff
§ 33 TP 5 Abs. 5 GebG, Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957
GebR 2019, Gebührenrichtlinien 2019 Rz 714 ff
GebR 2019, Gebührenrichtlinien 2019 Rz 912 ff
§ 3 Abs. 4 und 4a GebG, Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957
GebR 2019, Gebührenrichtlinien 2019 Rz 72 ff
§ 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG, Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957
GebR 2019, Gebührenrichtlinien 2019 Rz 807 ff
Schlagworte:
Gebühren - Gebührenrichtlinie - Anzeigeverpflichtung - persönliche Gebührenbefreiung - Selbstberechnung - unmittelbare Entrichtung - Glücksvertrag
Stammfassung:
BMF-010206/0094-IV/9/2018

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
SAAAA-76450