11.1.3. Beurkundung des Rechtsgeschäftes
435Gegenstand einer Rechtsgebühr iSd Abschnitts III des GebG ist das Rechtsgeschäft selbst. Voraussetzung für die Gebührenpflicht ist jedoch die Errichtung einer Urkunde (siehe Rz 440 ff) als schriftliches Beweismittel () über das zustande gekommene Rechtsgeschäft. Die Gebührenpflicht des Rechtsgeschäfts entsteht mit Errichtung der Urkunde. In Einzelfällen kann die Gebührenpflicht aber auch ohne Urkunde ( § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG; siehe Rz 807), oder durch eine sogenannte Ersatzbeurkundung ausgelöst werden (siehe Rz 447 ff).
436Eine Urkunde über ein zivilrechtlich nicht gültig zustande gekommenes Rechtgeschäft kann keine Gebührenpflicht auslösen. Urkunden, die vor dem Zustandekommen des Rechtsgeschäftes errichtet werden, lösen daher keine Gebührenpflicht aus.
437Der die Gebührenpflicht auslösende Tatbestand ist bereits dann erfüllt, wenn nur eine Vertragspartei im Stande ist, mit der Urkunde den Beweis des ihr zustehenden Anspruches zu führen.
438Kommt das Rechtsgeschäft mit der Errichtung der Urkunde zustande, spricht man von einer rechtserzeugenden Urkunde. Eine Urkunde, die über ein zuvor mündlich abgeschlossenes Rechtsgeschäft errichtet wurde, wird als rechtsbezeugende Urkunde bezeichnet. Sowohl eine rechtserzeugende, als auch eine rechtsbezeugende Urkunde lösen die Gebührenschuld aus (zum Entstehen der Gebührenschuld siehe Rz 458 ff).
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Zusatzinformationen | |
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Gültig ab: | |
Materie: | Steuer |
Betroffene Normen: | |
Verweise: | GebR 2019, Gebührenrichtlinien 2019 Rz 440 ff § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG, Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957 GebR 2019, Gebührenrichtlinien 2019 Rz 447 ff GebR 2019, Gebührenrichtlinien 2019 Rz 458 ff |
Schlagworte: | Gebühren - Gebührenrichtlinie - Beweis - Ersatzurkunde - Rechtsgebühr - Rechtsgeschäft - Voraussetzung - Beweismittel - Ersatzbeurkundung - Zustandekommen - Urkunde - rechtserzeugende Urkunde - rechtsbezeugende Urkunde |
Stammfassung: | BMF-010206/0094-IV/9/2018 |
Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at
Fundstelle(n):
SAAAA-76450