BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
2. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 12 Deckung des Aufwandes
Literatur
Twaruzek/Hempel/Widorn, Bauarbeiterurlaubsgesetz 1957 und Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 (1957); Widorn, Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (1973); Fink/Tschepl, Schlechtwetterentschädigung und Winterarbeitsförderung (1975).
Geplante Änderungen durch den Begutachtungsentwurf GZ 2020-0.821.452
1. Vor der Überschrift zu § 1 wird folgende Abschnittsbezeichnung eingefügt:
„1. Abschnitt
Bestimmungen zur Schlechtwetterentschädigung“
2. Nach § 12 wird folgender Abschnitt 2 eingefügt:
„2. Abschnitt
Sonderbestimmungen bei langfristigen Entsendungen
Geltungsbereich
§ 12a. (1) Dieser Abschnitt gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gewöhnlichen Arbeitsort in Österreich, die von einem Arbeitgeber im Sinne des § 1 zur Arbeitsleistung oder im Rahmen einer Arbeitskräfteüberlassung nach Österreich entsandt werden, sofern die tatsächliche Entsendung oder Überlassung die Dauer von zwölf Monaten überschreitet. Legt der Arbeitgeber der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse eine mit einer Begründung versehene Mitteilung in deutscher oder englischer Sprache vor, so verlängert sich der Zeitraum nach dem ersten Satz auf 18 Monate. Bei der Berechnung der Entsendungsdauer ist die Dauer eine...