BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
1. Aufl. 2017
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§ 12 Deckung des Aufwandes
Literatur
Twaruzek/Hempel/Widorn, Bauarbeiterurlaubsgesetz 1957 und Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 (1957); Widorn, Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (1973); Fink/Tschepl, Schlechtwetterentschädigung und Winterarbeitsförderung (1975).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Systematische Stellung | |||
II. | Schlechtwetterentschädigungsbeitrag | |||
A. | Rechtsnatur | |||
B. | Erfasste Arbeitsverhältnisse | |||
C. | Beitragsgrundlage | |||
1. | Allgemeines | |||
2. | Einzelne Entgeltbestandteile | |||
D. | Höhe (Prozentsatz) | |||
1. | Regelung im BSchEG | |||
2. | Änderung des Schlechtwetterbeitrags durch V | |||
III. | Einhebung des Schlechtwetterentschädigungsbeitrags (Abs 5) | |||
IV. | Gebarung | |||
A. | Keine Rechtspersönlichkeit eines „Schlechtwetterfonds“ | |||
B. | Zuschüsse des Bundes | |||
C. | Beitragsänderung | |||
I. Systematische Stellung
1
Regelungsgegenstand des § 12 sind die Beiträge, die AG und AN zur Finanzierung der Rückerstattungen der Schlechtwetterentschädigungen zu leisten haben.
Aufgrund der historischen Entwicklung (AlV) wird der Beitrag mit dem sonst sv-rechtlich gebräuchlichen Begriff Beitrag bezeichnet; das BUAG spricht hingegen von Zuschlägen.
2
Bei der „Regelung der Deckung des Aufwandes für die Schlechtwetterentschädigung wird davon ausgegangen, dass an der Regelung in erster Linie die AG und die AN interessiert sind, sie daher vor all...