Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

5. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3945-1

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 9 Höchstgrenzen der Arbeitszeit

Franz Schrank

Gesetzesmaterialien:

EB IA 303/A BlgNR XXVI. GP

„Zu § 9 Abs. 1 bis 3 AZG:

Gemäß dem Regierungsprogramm wird die tägliche Höchstarbeitszeit von zehn auf zwölf Stunden und die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50 auf 60 Stunden erhöht (Abs. 1).

In der Aufzählung der Ausnahmen (Abs. 2 und 3) von diesen Grenzen werden alle Bestimmungen gestrichen, die keine Arbeitszeit von mehr als 12 bzw. 60 Stunden zulassen. Auch nach § 7 Abs. 2 war bisher eine Wochenarbeitszeit von mehr als 60 Stunden nicht möglich.“

Übersicht der Kommentierung


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I.
Was regelt § 9 eigenständig, was nicht?
13
II.
Einzelfragen
 
A.
Höchstgrenzen der Gesamtarbeitszeit (Abs. 1)
 
 
1.
Einzeltagsgrenze
4
 
 
2.
Einzelwochengrenze
5
 
 
3.
Gemeinsames
5a6
 
B.
Höchstgrenze der durchschnittlichen Tagesarbeitszeit?
7, 8
C.
Höchstgrenze der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit (Abs. 4)
 
 
1.
Inhaltliches zur Durchrechnung
916
 
 
2.
Zu den Ausnahmen
1719

I. Was regelt § 9 eigenständig, was nicht?

1

§ 9 enthält im Wesentlichen nur zwei eigenständige Regelungen:

Abs. 1 normiert die grundsätzlichen allgemeinen Höchstgrenzen der Gesamtarbeitszeit am Einzeltag und in der Einzelwoche, konkret die Tagesgrenze mit 12 Stunden und die Einzelwochengrenze mit 60 ...

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