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AZG | Arbeitszeitgesetz
Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

5. Aufl. 2018

Print-ISBN: 978-3-7073-3945-1

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 6 Ersatzruhe

Franz Schrank

Übersicht der Kommentierung


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I.
Grundsätzliches
A.
Wesen und Zweck
1– 3
B.
Sanktionierung
4, 5
II.
Voraussetzungen der Ersatzruhe
A.
Beschäftigung während der Kernruhezeit
6– 12
B.
Arbeitsbereitschaften und Rufbereitschaften
13– 15
C.
Reisezeiten, ohne oder mit Lenkanordnung
16– 18a
III.
Ausmaß und Wirkung der Ersatzruhe
A.
Ausmaß
19, 20
B.
Anrechenbarkeit auf die Wochenarbeitszeit
21– 23
IV.
Zeitliche Lage und Störungen der Ersatzruhe
A.
Zur zeitlichen Lage der Ersatzruhe
24– 26
B.
Störungen der Ersatzruhe
1.
Arbeit?
27– 29
2.
Dienstverhinderungen, Urlaub, Feiertage?
30– 34
V.
Sonderfragen
A.
Verfall und Verjährung der Ersatzruhe?
35, 36
B.
Bereicherungsrechtliche Ersatzansprüche
37, 38

I. Grundsätzliches

A. Wesen und Zweck

1

Die Ersatzruhe wird in § 2 Abs. 1 Z 4 zwar als Abgeltung für die während der wöchentlichen Ruhezeit geleistete Arbeit bezeichnet, jedoch ist sie nicht die alleinige Abgeltung solcher Arbeit – die sonst vorgesehene Abgeltung (im Regelfall Überstundenentgelt plus Überstundenzuschläge) bleibt unberührt: ebenso Pfeil, Zeller Kommentar2, Rz. 20 zu § 2–6a ARG, Heilegger, in Heilegger/Klein, AZG5, Rz. 6 zu § 6, sowie Lutz/Heilegger, ARG5, Rz. 6 zu § 6). Auch verfolgt sie nicht nur einen Abgeltungszweck.

Viel wesentl...

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