Suchen Kontrast Hilfe
AZG | Arbeitszeitgesetz
Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

5. Aufl. 2018

Print-ISBN: 978-3-7073-3945-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 11 Wöchentliche Ruhezeit bei Schichtarbeit

Franz Schrank

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Grundsätzliches
1– 3
II.
Die Abweichungsermächtigungen für Schichtarbeit
A.
Zur Schichtarbeitsvoraussetzung (Abs. 1)
4– 6
B.
Die Abweichungsmöglichkeiten im Einzelnen (Abs. 2)
7, 8

I. Grundsätzliches

1

Die Abweichungsermächtigungen des § 11 sollen die Schichtarbeit – gemeint vernünftig – ermöglichen und sind in Abs. 2 präzisiert.

Anders als die vergleichbaren Regelungen im ARG bedürfen sie besonderer Formalitäten, nämlich einer Betriebsvereinbarung, soweit ein zuständiger Betriebsrat besteht, bzw. ansonsten einer schriftlichen Einzelvereinbarung (Abs. 1).

2

Da keine echte Zulassung erforderlich und nur von einer Regelung die Rede ist, wird es sich bei dieser Betriebsvereinbarung – ähnlich wie bei gleitenden Arbeitszeiten nach § 4b AZG anerkannt – um eine letztlich auch erzwingbare Betriebsvereinbarung handeln.

3

Nur das konkrete Zutreffen der Voraussetzungen der Abweichungsermächtigungen macht auch die möglichen Abweichungen erlaubt, was angesichts der Verwaltungsstrafbarkeit von Übertretungen der § 9 und 10 zu beachten haben. Ohne Erlaubtheit der Abweichungen wären ja die Regeln der § 9 und 10 in vollem Umfang einzuhalten.

II. Die Abweic...

AZG | Arbeitszeitgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.