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SWI 8, August 2008, Seite 339

Pensionszahlungen aus einer französischen Pensionskasse

Bezieht ein französischer Staatsbürger, der nach Eintritt in den Ruhestand seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt hat, im Zusammenhang mit einer ehemals unselbständig ausgeübten Berufstätigkeit aus einer französischen Pensionskasse Pensionsleistungen, dann wird durch Art. 18 DBA Frankreich das ausschließliche Besteuerungsrecht daran Österreich zugewiesen.

Die Geltendmachung dieses Besteuerungsrechts richtet sich nach österreichischem Recht. Bestand für die Zugehörigkeit zur Pensionskasse keine gesetzliche Verpflichtung, dann waren die Pensionsleistungen bis zum Wirksamwerden der Novellierung des § 25 EStG durch BGBl. I Nr. 8/2005 nur mit 25 % zu erfassen. Die ab dem Wirksamwerden der Neuregelung im Jahr 2005 zufließenden Pensionsleistungen sind hingegen zur Gänze der inländischen Besteuerung zuzuführen, wenn sich die Arbeitnehmerbeiträge und die Arbeitgeberbeiträge für den Arbeitnehmer steuermindernd ausgewirkt haben. (EAS 2978 v. )

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