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SWI 8, August 2008, Seite 376

EuGH: Zeitnaher Buchnachweis für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nicht erforderlich

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-146/05, Albert Collée, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu beschäftigen, ob die nicht rechtzeitige Erbringung eines Buchnachweises die Anwendung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen selbst dann verhindert, wenn die materiellen Voraussetzungen für das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung vorliegen. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Die Collée KG war Organträgerin einer GmbH nach deutschem Recht, die als Vertragshändlerin der Aktiengesellschaft A (im Folgenden: A-AG) für diese Pkws verkaufte. Im Frühjahr 1994 schloss die GmbH einen Kaufvertrag über 20 Vorführwagen mit einem belgischen Kfz-Händler B, der den Kaufpreis netto auf das Konto der GmbH überwies. Nachdem die GmbH die Zahlung erhalten hatte, holte B die Fahrzeuge mit einem eigenen Transporter vom Hof der GmbH ab. Da der GmbH aus Gebietsschutzgründen nur für Verkäufe an Abnehmer in ihrer näheren Umgebung ein Provisionsanspruch gegenüber der S. 377A-AG zustand, schaltete sie den Kfz-Händler S als Zwischenhändler ein, der die Vorführwagen gegen eine Provision pro forma kaufte und weiterverkaufte. Die GmbH stellte S Rechnungen über d...

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