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EuGH-Urteil Lidl Belgium – Neues zur grenzüberschreitenden Verlustverrechnung
ECJ in the Lidl Belgium Case – New Aspects of Cross-border Loss Relief
In this judgment an May 15th, 2008, in the case Lidl Belgium the European Court of Justice (EJC) has directly addressed the issue of cross-border relief of losses incurred by permanent establishments for the first time. Following Advocate General Sharpston’s Opinion on February 14th, 2008, this judgment hat been eagerly anticipated. The ECJ confirms its stance taken in the Marks & Spencer case and obliges the Member States (only) to take into account foreign losses which cannon be offset in future periods.
Sachverhalt und Vorlagefrage
Lidl Belgium GmbH & Co KG (in weiterer Folge: Lidl Belgium) ist eine Kommanditgesellschaft mit Geschäftssitz in Deutschland, die im Streitjahr eine in Luxemburg gelegene Betriebsstätte unterhielt. Diese Betriebsstätte hatte im Jahr 1999 einen Anlaufverlust erwirtschaftet, der in Luxemburg vorgetragen und im Jahr 2003 mit Gewinnen der Betriebsstätte verrechnet wurde.
Ursprünglich hatte Lidl Belgium den Betriebsstättenverlust im Rahmen des Steuerfeststellungsverfahrens für das Jahr 1999 in Deutschland vom steuerlichen Gewinn abgesetzt. Das zuständige Finanzamt verweigerte diesen Verlustabzug mit Verweis auf das DBA zwischen Deutschland und Luxemburg, nach ...