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Treaty Overriding
Gosch (IStR 2008, 413 ff.) untersucht, inwieweit treaty overriding (also die Frage, ob durch nationale Vorschriften einem völkerrechtlichen Vertrag im Allgemeinen und einem DBA im Speziellen derogiert werden kann) aus völker-, verfassungs- und europarechtlicher Sicht zulässig ist. Hintergrund dieser Untersuchung ist, dass einschlägige gesetzliche Maßnahmen in Deutschland gegenwärtig Konjunktur haben. Gosch weist daraufhin, dass die Debatte, inwieweit ein solches treaty overriding aus der Sicht des Verfassungsrechts und vor allem des Gemeinschaftsrecht zulässig ist, derzeit in Deutschland höchst kontrovers geführt wird. Er plädiert jedenfalls für einen (behutsamen) Paradigmenwechsel in dieser heiklen Frage: „Es ist Aufgabe der Rechtsprechung, hier einzugreifen und die Dinge fortzuentwickeln, notfalls über eine Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht.“