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SWI 8, August 2008, Seite 355

Außerbetriebliche Versorgungsrente nach Hauptwohnsitzverlegung in die Schweiz

(BMF) – Überträgt der Alleingesellschafter einer österreichischen GmbH & Co KG seine Anteile an der Kommanditgesellschaft und an der Komplementärgesellschaft gegen Leistung einer Versorgungsrente von monatlich 8.000 Euro an seinen Sohn und wird in der Folge der Wohnsitz in die Schweiz verlegt, dann unterliegt die Versorgungsrente, die in der Einkunftsart „sonstige Einkünfte“ zufließt, bereits nach inländischem Recht keiner beschränkten Steuerpflicht in Österreich, sodass eine Auseinandersetzung mit den Wirkungen des DBA Schweiz entbehrlich ist.

Wird allerdings ein österreichischer Wohnsitz als Zweitwohnsitz beibehalten, dann bleibt nach inländischem Recht die unbeschränkte Steuerpflicht und damit auch die Steuerpflicht der Versorgungsrente als „sonstige Einkunft“ erhalten. In diesem Fall bedarf es daher der Auslegung des in Art. 13 des Abkommens verwendeten Begriffs „Veräußerung“. Denn das Besteuerungsrecht an Gewinnen aus der Veräußerung von unbeweglichem oder beweglichem Betriebsvermögen wird nicht dem Ansässigkeitsstaat, sondern dem Lagestaat des Vermögens zugewiesen; wird die Betriebsübertragung gegen Versorgungsrente daher als „Veräußerung“ eingestuft, würde der auf die Übertragung des Ko...

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