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Übertragung inländischer Beteiligungen auf eine liechtensteinische Gesellschaft
(BMF) - Einkünfte liechtensteinischer Gesellschaften, die nach liechtensteinischem Steuerrecht von der Vermögens-, Erwerbs- und Ertragsteuer befreit und nach Artikel 26 von der Anwendung des DBA-Liechtenstein ausgeschlossen sind, bleiben nach Maßgabe des österreichischen innerstaatlichen Rechts der österreichischen beschränkten Steuerpflicht unterworfen. Überträgt daher ein in Monaco ansässiger Geschäftsmann seine Beteiligungen an österreichischen Kapitalgesellschaften auf eine solche liechtensteinische Gesellschaft, gehen durch diese Transaktion keine österreichischen Besteuerungsrechte an den stillen Reserven der Beteiligungen verloren, sodass kein Anwendungsfall für die Vornahme einer Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG vorliegt. (EAS 2679 v. )