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Änderung des OECD-Musterabkommens im Jahr 2005
Nach den Teilrevisionen in den Jahren 1992, 1994, 1995, 1997, 2000 und 2002 wurde im Jahr 2005 eine weitere Teilrevision des OECD-Musterabkommens verabschiedet. Auch bei dieser Teilrevision liegt das Schwergewicht der Änderungen wiederum auf dem Kommentar. Das OECD-Musterabkommen selbst wurde jedoch auch substanziell geändert, indem die Vorschrift des Art. 26 OECD-MA über den Informationsaustausch ausgeweitet wurde. Kolb (IWB Nr. 19 vom , 919 ff., Fach 10, International, Gruppe 2, 1911 ff.) gibt einen Überblick über diese Änderungen. Die meisten Änderungen sind das Ergebnis von Berichten, die von der OECD verabschiedet wurden. Dies betrifft insbesondere Änderungen in Art. 8 OECD-MA (Seeschifffahrt und Luftfahrt), betreffend die steuerliche Behandlung von Mitarbeiteroptionen, die steuerliche Behandlung von Ruhegehältern, Fragen i. Z. m. dem Betriebsstättenartikel sowie Änderungen der Art. 25 und 26 OECD-MA.