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Qualifikationskonflikt bei doppelstöckigen Mitunternehmerschaften
Vergibt eine betriebsführende österreichische KG (Ö-KG), deren 100%ige Kommanditistin eine deutsche GmbH (D-GmbH) ist, an eine griechische Kommanditpersonengesellschaft (GR-KG), deren 100%ige Kommanditistin wiederum die Ö-KG ist, einen Kredit, dann stellen die hierfür von der GR-KG an die Ö-KG gezahlten Zinsen in Anwendung der bei Personengesellschaften maßgebenden Transparenzmethode "Sondervergütungen" der D-GmbH dar, die dieser in ihrer österreichischen Personengesellschaftsbetriebstätte zugehen.
Als Sondervergütungen bilden die Zinsen sowohl nach österreichischem wie auch nach deutschem Steuerrecht Bestandteile der in den griechischen Personengesellschaftsbetriebstätten erzielten Gewinne.
Die D-GmbH unterliegt in Österreich mit ihren aus den österreichischen Personengesellschaftsbetriebstätten erzielten Gewinnen der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Obgleich das österreichisch-griechische DBA nicht anwendbar ist, weil der Zinsenempfänger (die Ö-KG) nicht im Sinn des DBA in Österreich ansässig ist, sind dennoch die Gewinne der griechischen Personengesellschaftsbetriebstätte (inklusive der als Sondervergütungen gezahlten Zinsen) aus der Besteuerungsgrundlage der D-GmbH in Öste...