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SWI 1, Jänner 2006, Seite 044

EuGH: Konzerninterner grenzüberschreitender Verlustabzug nur bei fehlender Verlustverwertungsmöglichkeit der Tochtergesellschaft

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Mit Urteil vom entschied der EuGH in der Rs. C-446/03, Marks & Spencer plc über Fragen des britischen High Court of Justice (England & Wales), Chancery Division, betreffend den grenzüberschreitenden Abzug von Verlusten von innerhalb der EU ansässigen Tochtergesellschaften vom steuerpflichtigen Gewinn der Marks & Spencer plc (i. w. F. kurz Marks & Spencer) im Vereinigten Königreich. Marks & Spencer ist eine in England und Wales gegründete und im Handelsregister eingetragene Gesellschaft, die Tochtergesellschaften im Vereinigten Königreich und in anderen Staaten hat. Marks & Spencer ist eines der führenden Einzelhandelsunternehmen im Vereinigten Königreich für Bekleidung, Lebensmittel, Haushaltswaren und Finanzdienstleistungen. 1975 begann Marks & Spencer mit der Eröffnung eines Geschäfts in Paris seine Expansion in andere Staaten. Ende der 90er-Jahre verfügte Marks & Spencer über Verkaufsstellen in über 36 Ländern mit einem Netz von Tochtergesellschaften und einem System von Franchiseverträgen. Mitte der 90er-Jahre zeichnete sich eine Tendenz zu steigenden Verlusten ab. Im März 2001 wurde angekündigt, dass sich die Gesellschaft aus ihrem kontinentaleuropäischen Geschäft zurückziehe...

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