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Polizei-Assistenz in Albanien
Übernimmt ein österreichischer Polizeibeamter von einer in Spanien eingerichteten internationalen Organisation (FIIAPP) für die Dauer von einem Jahr den Auftrag, albanische Stellen beim Aufbau einer Polizeitruppe zu beraten und zu unterstützen, dann handelt S. 307es sich bei den hierfür bezogenen Einkünften offensichtlich um solche, die nach österreichischem Recht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einzustufen sind und die auf Grund der weiter bestehenden unbeschränkten Steuerpflicht des Polizeibeamten der Einkommensbesteuerung in Österreich unterliegen. Der Umstand, dass auf Grund einer zwischen der EU und Albanien abgeschlossenen Vereinbarung in Albanien Steuerfreiheit zu gewähren ist, hat keine Rückwirkung auf die Steuerpflicht in Österreich. Die Frage, welche Aufwendungen im gegebenen Zusammenhang als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müsste mit dem zuständigen Finanzamt geklärt werden (EAS 2289 v. )