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SWI 7, Juli 2003, Seite 306

Verlustvortrag nach Umgründungsvorgängen mit einer deutschen Kapitalgesellschaft

Hat eine österreichische Holding AG, in die sich eine deutsche Kapitalgesellschaft im Jahr 2001 eingekauft hat, seit 1997 durchgehend Verluste erlitten und wird diese Holding AG am in einem ersten Schritt mit ihrer 100%igen (operativ tätigen) österreichischen Tochter-GmbH verschmolzen und sodann in gleichzeitiger Abfolge in einem zweiten Schritt in eine Personengesellschaft umgegründet, dann geht das Verlustvortragsrecht an den noch nicht aufgebrauchten Verlusten der Holding AG nach Maßgabe des § 10 UmgrStG auf die Gesellschafterinnen der Personengesellschaft über. Dies gilt sowohl für die in Österreich ansässigen Gesellschafterinnen wie für die in Deutschland ansässige Gesellschafterin.

Allerdings steht dies für die aliquot der deutschen Gesellschafterin zufallenden Verluste nur insoweit zu, als diese Verluste in Wirtschaftsjahren nach dem Beteiligungserwerb an der österreichischen Holdinggesellschaft entstanden sind. Der im Umgründungssteuergesetz verwendete Ausdruck „Anteilserwerb" wird hierbei im Sinn der Grundsätze des allgemeinen Steuerrechtes als der Tag der „Anschaffung" der Beteiligung zu verstehen sein. Wurde daher in diesem Sinn die Beteiligung am angeschafft, jedoch in dem Notariatsakt dieses Tages fest...

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