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Gewinnausschüttung über eine französische SNC an eine niederländische Holding-BV
(BMF) - Es ist wohl richtig, dass Frankreich trotz Anwendung des Transparenzprinzips bei der Besteuerung seiner Personengesellschaften (z. B. einer société en nom collectif - SNC) deren Ansässigkeit im Sinn des Abkommens in Frankreich bejaht (Schlussprotokoll zu Art. 4 DBA-Frankreich und Vorbehalt Frankreichs zum „Partnership-Report" der OECD).
Damit kann aber nicht die Inanspruchnahme des Nullsteuersatzes nach Artikel 10 Abs. 2 lit. b des DBA-Frankreich erwirkt werden, wenn eine holländische Holding-BV in Frankreich eine SNC zwischenschaltet, um über sie Gewinnausschüttungen einer österreichischen Tochtergesellschaft KESt-frei aus Österreich zu beziehen. Denn der Nullsteuersatz des Art. 10 Abs. 2 lit. b DBA-Frankreich hängt einerseits davon ab, dass der „Nutzungsberechtigte" der österreichischen Gewinnausschüttung eine in Frankreich ansässige Gesellschaft ist; die SNC wäre nur dann der „Nutzungsberechtigte", wenn die Gewinnausschüttung ihr auch steuerlich zuzurechnen ist; dies ist bei steuerlicher Transparenz nicht der Fall; dies wäre aber selbst bei Option für die französische Körperschaftsbesteuerung dann nicht der Fall, wenn die französische SNC nur Briefkastenfunktion haben sol...