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SWI 7, Juli 2003, Seite 346

Bedeutung der Rückverweisung in Art. 3 Abs. 2 OECD-MA

Gerald Toifl

Die Bedeutung der Rückverweisung in Art. 3 Abs. 2 OECD-MA stellt eine der zentralen Fragen der Abkommensauslegung dar. Nach dieser Bestimmung hat bei der Anwendung eines DBA durch einen Vertragsstaat jeder im Abkommen nicht definierte Ausdruck die Bedeutung, die ihm nach dem innerstaatlichen Recht der Vertragsstaaten zukommt. Diese Aussage wird jedoch in Art. 3 Abs. 2 OECD-MA selbst dahin gehend eingeschränkt, dass dies nur dann zu gelten hat, „wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert". Die zu dieser Bestimmung vertretenen unterschiedlichen Auffassungen unterscheiden sich im Wesentlichen danach, wann der Zusammenhang eines DBA es erfordert, von einem Rückgriff auf nationales Recht abzusehen. Van der Bruggen (European Taxation 2003, 142 ff.) liefert einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Denkansätze. Dabei geht er auf die insbesondere auch von Vertretern der österreichischen Finanzverwaltung zur Argumentation herangezogenen Bestimmungen der Art. 31 und 32 der Wiener Vertragsrechtskonvention ebenfalls ein und setzt diese in Beziehung zu Art. 3 Abs. 2 OECD-MA.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
*) Mag. Dr. Gerald Toifl ist Partner einer international tätigen Steuerberatu...
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