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Dreieckssachverhalte bei doppelt ansässigen Gesellschaften
Smit (European Taxation 2002, 255 ff.) analysiert ein Urteil des niederländischen Hoge Raad vom , worin sich dieser mit der steuerlichen Behandlung von Dividendenzahlungen einer in den Niederlanden errichteten Gesellschaft mit Ort der Geschäftsleitung auf den Niederländischen Antillen (NA) an eine in Belgien ansässige natürliche Person auseinander setzte. Kernfrage war, ob den Niederlanden trotz des Ortes der Geschäftsleitung der Gesellschaft auf den NA weiterhin ein Quellenbesteuerungsrecht zukam. Der Hoge Raad hat dies verneint, und zwar nach Smit zumindest in teilweiser Abkehr von der Begründung in seiner bisherigen Rspr. zu Dreieckssachverhalten bei doppelt ansässigen Gesellschaften. Diese Abkehr ist m. E. insoweit nachvollziehbar, als zwischen den Niederlanden und den NA zwar eine Vereinbarung besteht, die ähnliche Regelungen wie ein DBA enthält (sog. BRK). Im Unterschied zum OECD-MA und auch im Unterschied zu den Fällen, die der Hoge Raad bisher in diesem Zusammenhang entschieden hat, sieht die BRK aber keine dem Art. 10 Abs. 5 OECD-MA vergleichbare Bestimmung vor. Der Hoge Raad musste daher eine andere Norm finden, durch die den Niederlanden die Erhebung einer Quellensteuer ...