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EU-Stipendien für ausländische Stipendiaten an österreichischen Universitäten
Wird ein im Ausland ansässiger Stipendiat, dem auf Grund eines Vertrages mit einer österreichischen Universität ein Marie-Curie-Stipendium zufließt, vorübergehend in Österreich in der Weise tätig, dass er hier unter Inanspruchnahme der Aufsicht und der Hilfestellung der inländischen Universität seine Dissertation vorantreibt und hierbei auch wesentliche Ergebnisse seiner Forschungsarbeit veröffentlicht (ohne aber irgendwelchen tätigkeitsbezogenen Weisungen der Universität zu unterliegen oder organisatorisch in den universitären Institutsbetrieb eingegliedert zu sein), ist sonach der Vertrag mit der inländischen Universität nicht als Dienstvertrag zu werten, dann unterliegen die Einkünfte zwar nicht dem Lohnsteuerabzug, sind allerdings aus der derzeitigen Sicht des österreichischen inländischen Rechtes nicht steuerfrei. Denn nach derzeitigem österreichischem Recht werden Post-graduate-Stipendien als Einkommensersatz und damit als steuerpflichtiges Erwerbseinkommen angesehen (EAS1924 und Hinweis auf Tz. 34 und 35 der Lohnsteuerrichtlinien 2002). Liegen sonach keine lohnsteuerabzugspflichtigen, wohl aber einkommensteuerpflichtige Erwerbseinkünfte vor, fallen diese i. d. R. unter die d...