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Europäischer Teilbetriebsbegriff
In der Literaturrundschau in SWI 4/2002 wurde bereits ausgeführt, dass der EuGH am in der Rs. C-43/00, Andersen, zur Einbringung von Unternehmensteilen unter Bedachtnahme auf die Vorschriften der EG-Fusionsrichtlinie Stellung genommen hat. Menner/Broer (Der Betrieb 2002, 815 ff.) nehmen das EuGH-Urteil zum Anlass, den Umfang des Teilbetriebsbegriffes und die Frage der Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu einem Teilbetrieb näher zu analysieren. Ebenso wie in Österreich geht auch die h. M. in Deutschland davon aus, dass Steuerpflichtigen bei der Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu einem Teilbetrieb ein weitgehendes Wahlrecht zukommt (z. B. im Hinblick auf die Frage, ob bei einer Umgründung ein durch ein Darlehen finanziertes Wirtschaftsgut das Darlehen wie das Wirtschaftsgut einem Teilbetrieb zugeordnet wird). Ähnlich wie Zorn in ÖStZ 7/2002 kommen auch Menner/Broer zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung des EuGH zu einer Sachverhaltsgestaltung ergangen ist, deren besonderen Umstände eine Verallgemeinerung der vom EuGH aufgestellten Rechtssätze und damit eine unmittelbare Anwendung im nationalen Recht nicht zulassen. Daher werden sich auf Grund dieses Urteils in Deutschland - wie auch ...