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SWK-Spezial Nachhaltigkeitsberichtsgesetz
Dokalik/Hirschler

SWK-Spezial Nachhaltigkeitsberichtsgesetz

Drittes Buch des UGB - inkl. der Bestimmungen zur Umsetzung der Bilanz-Richtlinie idF CSRD in weiteren Gesetzen

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4914-6

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Dokalik/Hirschler - SWK-Spezial Nachhaltigkeitsberichtsgesetz

§ 243ba Begrenzung der Berichtspflicht über die Wertschöpfungskette

Erläut zu § 243ba

Mit dieser Bestimmung soll der „Value-chain-cap“, der durch die Omnibus-Richtlinie geplant ist, vorweggenommen werden.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1, 2
II.
Beschränkung auf den VSME (Abs 1, Abs 5)
3- 7
III.
Rechtsfolgen (Abs 2 bis 4 und 6)
8- 10

1. Allgemeines

1

Der so genannte „Value-chain-cap“, der mit der Omnibus I-RL eingeführt wurde, soll eine übermäßige Belastung von Klein- und Mittelunternehmen durch den „trickle-down“-Effekt verhindern. Unter „trickle-down“-Effekt wird der Effekt verstanden, dass eine Berichtspflicht über die Wertschöpfungskette die berichtspflichtigen Unternehmen dazu anhält, Informationen von ihren Zulieferern und Abnehmern einzufordern und damit eine Verpflichtung zur Datenerhebung auch bei diesen Unternehmen auslöst.

2

Der Value-chain-cap wäre an sich erst für Berichtsjahre, die am beginnen, umzusetzen, wurde aber schon vorher mit dem NaBeG umgesetzt und gilt daher für alle anfragenden Unternehmen, die nach den Bestimmungen in der Fassung des NaBeG berichten. Geschützte Unternehmen im Sinne des Art 19a Abs 3 UA 2 lit b Bilanz-RL idF Omnibus I-RL können sich aber ...

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