Suchen Kontrast Hilfe
SWK-Spezial Nachhaltigkeitsberichtsgesetz
Dokalik/Hirschler

SWK-Spezial Nachhaltigkeitsberichtsgesetz

Drittes Buch des UGB - inkl. der Bestimmungen zur Umsetzung der Bilanz-Richtlinie idF CSRD in weiteren Gesetzen

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4914-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Dokalik/Hirschler - SWK-Spezial Nachhaltigkeitsberichtsgesetz

§ 251 Anzuwendende Vorschriften; Erleichterungen

Erläut zu § 251 Abs 3 und § 267 Abs 4

Die Zusammenfassung von Prüfungsberichten und Bestätigungsvermerken ist nach dem Wortlaut des Art. 28 Abs. 5 Abschlussprüfungs-Richtlinie unabhängig davon, ob Anhang und Konzernanhang oder Lagebericht oder Konzernlagebericht zusammengefasst werden. Es wird daher vorgeschlagen, diesen Aspekt bei der Abschlussprüfung (§ 273, § 274) zu regeln und in § 251 Abs. 3 sowie § 267 Abs. 4 (der auf Art. 20 Abs. 3 der Bilanz-Richtlinie beruht) zu entfernen. Außerdem wird darauf verzichtet, explizit zu regeln, dass Jahres- und Konzernabschluss gemeinsam offenzulegen sind, weil das ohnedies der gesetzliche Regelfall ist (siehe § 280 Abs. 1).

Zusammenfassung von Anhang und Konzernanhang (Abs 3)

1

Die Zusammenfassung von Anhang und Konzernanhang stand vor dem NaBeG unter der eigens geregelten Bedingung, dass Konzernabschluss und Jahresabschluss des MU „gemeinsam“ offengelegt werden müssen. Da § 281 Abs 1 ohnedies festlegt, dass der Konzernabschluss „gleichzeitig mit dem Jahresabschluss“ beim Firmenbuchgericht einzureichen ist, wurde darauf verzichtet, diese Voraussetzung zusätzlich als Bedingung für die Zusammenfassung...

Daten werden geladen...