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SWI 7, Juli 1997, Seite 310

Lizenzgebührenbegriff im DBA-USA

(BMF) - Das Bundesministerium für Finanzen hält weiterhin an seiner Auffassung fest, daß dem in Art. VIII Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens verwendeten Ausdruck „kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck in Position 3706 der Kombinierten Nomenklatur des Zolltarifes (KN) festgelegt ist. Danach umfaßt dieser Ausdruck nicht Videofilme, die in Position 8524 der KN einzureihen sind (EAS 286 und 695). Diese Auffassung wird auch im Geltungsbereich des am in Wien unterzeichneten neuen Doppelbesteuerungsabkommens beibehalten werden; allerdings wird in Artikel 12 Abs. 2 des neuen Abkommens der Quellensteuerabzug über den Bereich der „kinematographischen Filme" hinaus auf „Bänder und andere Mittel der Wiedergabe für Rundfunk und Fernsehen" ausgeweitet. (EAS 1027 v. )

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