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SWI 7, Juli 1997, Seite 327

Neue US-Quellensteuervorschriften

Gerald Toifl

Die amerikanische Finanzverwaltung (IRS) hat im Rahmen neuer Richtlinien erstmals zu der Frage Stellung genommen, wer als abkommensrechtlicher Nutzungsberechtigter von aus den USA abfließenden Dividenden-, Zins- und Lizenzgebührzahlungen anzusehen und damit berechtigt ist, die Anwendung der nach dem jeweiligen Abkommen reduzierten Quellensteuer zu verlangen. Diese Richtlinien, die ab 1998 für alle von den USA abgeschlossenen DBA gelten sollen, werden in Zukunft insbesondere bei der Einschaltung von Zwischengesellschaften zu beachten sein. Apelt (IStR 1997, 234 ff.) stellt dar, daß nach diesen Bestimmungen, abweichend von der bisherigen ständigen Rechtsprechung der US-Gerichte, die Bestimmung des „beneficial owners" auf der Grundlage ausländischen Rechts zu erfolgen hat. Damit sollen insbesondere Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden, die sich sonst aus der Anwendung der neuen Check-the-box-Bestimmungen für hybride Gesellschaften ergeben würden. Dies kann insbesondere für Steuerpflichtige aus solchen Staaten zu Überraschungen führen, die keine diesen Richtlinien entsprechenden Vorschriften im DBA vorsehen. Dies ist beispielsweise nach dem neuen DBA Österreich - USA der Fall...

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