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Slowenischer Geschäftsführer einer slowenischen Tochtergesellschaft eines österreichischen Unternehmens
Schließt eine österreichische GmbH mit einem in Slowenien ansässigen Staatsbürger einen Dienstvertrag ab, auf Grund dessen dieser die Geschäftsführung der slowenischen S. 283Tochtergesellschaft mit Dienstort in Laibach übernimmt, und beträgt sein Jahresbezug etwa 600.000 ATS, wobei die Hälfte durch die slowenische Tochtergesellschaft ausgezahlt wird, dann muß vorweg eine Entscheidung dahingehend getroffen werden, ob unter solchen Gegebenheiten die österreichische AG tatsächlich noch als Arbeitgeber im steuerlichen Sinn zu werten ist. Auf der Grundlage der österreichischen Judikatur (; , 85/14/0145) wird vermutet, daß in einem derartigen Fall die slowenische Tochtergesellschaft steuerlicher Arbeitgeber ist. Diese Frage kann aber als Frage der Sachverhaltsbeurteilung nicht auf ministerieller Ebene entschieden werden.
Ist die slowenische Tochtergesellschaft der Arbeitgeber, dann unterliegt bei bloß beschränkter inländischer Steuerpflicht des slowenischen Geschäftsführers der Gesamtbezug von 600.000 ATS (und nicht nur der in Slowenien ausgezahlte Bezugsteil von 300.000 ATS) keiner inländischen Besteuerung. Maßnahmen nach § 48 BAO zur Vermeidung einer internationalen Do...