Suchen Kontrast Hilfe
SWK-Spezial Ertragsteuern 2026
Adriouich/Bähre/Bauer/Dorfer/Engelhart/Glinski/Hirschler/Hölbl/Holzer/Kanduth-Kristen/Komarek/Koo/Lexer/Mauk/Miesenberger/Milusic/Oberrader/Pammer/Rombold/Ruckensteiner/Schuster-Schmidt/Stangl/Stiksel/Stückler/Terko/Zinnöcker

SWK-Spezial Ertragsteuern 2026

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5537-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK-Spezial Ertragsteuern 2026 (1. Auflage)

S. 95Änderungen beim Mantelkauf durch die jüngere VwGH-Judikatur?

Der Tatbestand des Mantelkaufs in § 8 Abs 4 Z 2 lit c KStG ist seit jeher durch die VwGH-Rechtsprechung geprägt. Diskussionen zur Auslegung der Bestimmung beschäftigten von Anbeginn sowohl Praxis als auch Finanzverwaltung und Judikatur. Im Laufe der Jahre wurden die Tatbestandsvoraussetzungen jedoch immer wieder durch die Judikatur präzisiert und konkretisiert. Die jüngst ergangene VwGH-Rechtsprechung gibt Anlass, die einzelnen Voraussetzungen und deren vermeintliche Interpretationsspielräume nochmals zu beleuchten und zu diskutieren. Im vorliegenden Beitrag soll unter Bezugnahme auf die aktuelle Judikatur eine umfassende Darstellung des Mantelkauftatbestands erfolgen und dabei untersucht werden, ob sich durch die jüngere Judikatur Änderungen ergeben haben oder es sich lediglich um weitere Präzisierungen handelt.

1. Sinn und Zweck des Mantelkauftatbestands

Der Verlustabzug ist als höchstpersönliches Recht ausgestaltet und kann bloß unter gewissen (restriktiven) Bedingungen übertragen werden. Entsprechend ist eine Übertragung auf einen anderen Steuerpflichtigen nur zulässig, soweit das Gesetz hierfür ausdrücklich eine Ausnahme vorsieht. Ausgangspunk...

Daten werden geladen...