SWK-Spezial Ertragsteuern 2026
1. Aufl. 2026
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S. 64Aktuelles zu (privaten) Grundstücksveräußerungen: Umwidmungszuschlag gemäß BudBG 2025
1. Vorbemerkung
Der nachfolgende Beitrag behandelt den mit dem Budgetbegleitgesetz 2025, BGBl I 2025/25, eingeführten Umwidmungszuschlag, der bei Veräußerungen nach dem für nach dem umgewidmeten Grund und Boden zur Anwendung kommt.
2. Überblick
Der Umwidmungszuschlag kommt unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen für betriebliche und außerbetriebliche Veräußerungen von umgewidmetem Grund und Boden nach dem zum Tragen. Mit dem Umwidmungszuschlag soll nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage „atypischen Wertsteigerungen“ Rechnung getragen werden. Die gesetzlichen Regelungen lauten wie folgt:
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Betrieblicher Bereich (§ 4 Abs 3a Z 6 EStG) | Außerbetrieblicher Bereich (§ 30 Abs 6a EStG) |
„Im Fall einer nach dem erfolgten Umwidmung eines Grundstücks im Sinne des § 30 Abs 4 Z 1 zweiter und dritter Satz ist ein aus der Veräußerung des umgewidmeten Grund und Bodens resultierender Gewinn um einen Umwidmungszuschlag von 30 % zu erhöhen. Der Umwidmungszuschlag ist nur insoweit zu berücksichtigen, als die Summe aus Gewinn und Umwidmungszuschlag den Veräußerungserlös nicht übersteigt.“ | „Im Fall eine... |