SWK-Spezial Ertragsteuern 2026
1. Aufl. 2026
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S. 106Aktuelles zum Investitionsfreibetrag
Mit Beschluss vom hat der Nationalrat die Prozentsätze des Investitionsfreibetrags (IFB) vorübergehend auf 20 % bzw 22 % erhöht (November 2025 bis Dezember 2026). Ziel ist es, Investitionen gezielt vorzuziehen und zusätzliche Anreize für Unternehmen zu schaffen. Der Begutachtungsentwurf zum Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlass 2026 enthält hierzu Hinweise und Fragestellungen, insbesondere zur zeitlichen Abgrenzung. Herstellungsprozesse, die nicht exakt auf den befristeten Zeitraum fallen, können in der Praxis zu komplexen Abgrenzungsfragen führen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Regelung und beleuchtet praxisrelevante Aspekte der Umsetzung.
1. Der Investitionsfreibetrag gem § 11 EStG
1.1. Allgemeines zum Investitionsfreibetrag
Der in § 11 EStG geregelte Investitionsfreibetrag wurde im Jahr 2022 - mehr als zwei Jahrzehnte nach der Abschaffung des „alten“ IFB - durch das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 Teil I (ÖkoStRefG 2022) wieder eingeführt. Seit dem gibt es die Möglichkeit, bei der Anschaffung oder Herstellung bestimmter abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens einen steuerlichen Freibetrag in Höhe von 10 % der Bemessungsgrundlage gelte...