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SWI 8, August 2026, Seite 505

EuGH: Anpassung von Verrechnungspreisen ist keine eigene Leistung im umsatzsteuerlichen Sinn

In seinem Urteil vom , Stellantis, C-603/24, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die Anpassung von konzerninternen Verrechnungspreisen eine Dienstleistung im mehrwertsteuerpflichtigen Sinn darstellen kann. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Stellantis Portugal, S.A. als Rechtsnachfolgerin der Opel Portugal, Lda. (vormals General Motors Portugal [im Folgenden: GMP]) und der portugiesischen Steuer- und Zollbehörde über die Mehrwertsteuerpflichtigkeit von Reparaturdienstleistungen für Kraftfahrzeuge, die GMP an andere Gesellschaften des im Automobilsektor tätigen General-Motors-Konzerns (Vereinigte Staaten von Amerika) erbracht haben soll.

Dem Rechtsstreit lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

GMP gehörte zum General-Motors-Konzern. Dieser Konzern bestand ua aus vom vorlegenden Gericht als „Originalausrüstungshersteller“ (original equipment manufacturers, im Folgenden: OEM) bezeichneten Gesellschaften, die Kraftfahrzeuge sowie Ersatz- und Zubehörteile herstellten und/oder an andere konzernangehörige Gesellschaften lieferten, sowie aus Gesellschaften, die von diesem Gericht als „nationale Vertriebsgesellschaften...

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