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SWI 8, August 2026, Seite 515

Betriebsstätten deutscher Unternehmer in Indien

Ruppert (PIStB 2026, 186 ff) erläutert die steuerlichen Risiken deutscher Unternehmen bei Geschäften mit Indien und zeigt, dass Indien deutlich früher und umfassender besteuert als viele europäische Staaten. Selbst ohne Betriebsstätte unterliegen viele Beratungs-, Management- oder Ingenieurleistungen einer indischen Quellensteuer von grundsätzlich 10 % nach dem DBA Deutschland - Indien. Unternehmen müssen hierfür häufig eine indische Steuerregistrierung (PAN) und Steuererklärungen vornehmen. Besonderes Augenmerk gilt der Begründung einer Betriebsstätte. Nach indischer Praxis können bereits eine enge operative Einflussnahme, abhängige Vertreter oder Montageprojekte ab sechs Monaten eine Betriebsstätte auslösen. Daraus folgen umfangreiche Steuer-, Buchführungs- und Erklärungspflichten sowie erhebliche Quellensteuerbelastungen. Bei Montagebetriebsstätten bestehen zudem erhebliche Risiken hinsichtlich der Gewinnabgrenzung und möglicher Doppelbesteuerung, insbesondere bei Subunternehmerleistungen und verbundenen Liefergeschäften.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl

WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.

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