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SWI 8, August 2026, Seite 515

Diskriminierung Nichtansässiger in der EU

Traversa/Sheikh (H&I 2026/169) analysieren das Chefquet, C-119/24, zu einem gemeindespezifischen Zuschlag zur Einkommensteuer, der in Belgien bei Gebietsansässigen erhoben wird, während Nichtansässige einen einheitlichen Zuschlag von 7 % zahlen. Dadurch können Nichtansässige in Gemeinden mit niedrigeren oder gar keinen Zuschlägen höher belastet werden als vergleichbare Ansässige. Der EuGH stellte fest, dass Ansässige und Nichtansässige hinsichtlich dieses Steuerzuschlags vergleichbar sind und die unterschiedliche Belastung eine mittelbare Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art 45 AEUV darstellt. Unerheblich ist, dass die pauschale Belastung im Durchschnitt angemessen oder sogar günstiger sein kann; entscheidend ist, dass sie in einzelnen Fällen zu einer höheren Steuer führt. Weder Verwaltungsvereinfachung noch die Vermeidung einer sogenannten Inländerdiskriminierung rechtfertigen diese Ungleichbehandlung.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl

WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.

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