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EuG: Personenbezogene Umsatzsteuerbefreiungen sind nicht auf alle Mitglieder einer Mehrwertsteuergruppe anwendbar
In seinem Urteil vom , Cavert, T-444/25, hatte sich das EuG mit der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten auf die Leistungen einer Mehrwertsteuergruppe zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der steuerlichen Einheit X und dem niederländischen Staatssekretär für Finanzen über die Mehrwertsteuerpflicht der steuerlichen Einheit X für Dienstleistungen, die von einem ihrer Mitglieder im Zeitraum vom 1. 4. bis zum erbracht wurden.
Dem Rechtsstreit lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde: Die steuerliche Einheit X ist eine Mehrwertsteuergruppe, die aus zwei Stiftungen und drei Gesellschaften mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts besteht. Diese fünf juristischen Personen befassen sich jeweils mit verschiedenen Aspekten der Betreuung und Pflege von Menschen mit geistiger Behinderung, die in besonders eingerichteten Wohnheimen untergebracht sind oder in einer anderen Art von Unterkunft wohnen. Nur eine der beiden Stiftungen, die der steuerlichen Einheit X angehören, ist für die Zwecke der nationalen niederländischen Steuerbefreiung von Betreuung und Pflege ordnungsgemäß als Einric...