Immobilienwissen für die Praxis
1. Aufl. 2026
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S. 147Teil 6: Grundzüge des Mietrechts
1. Vorbemerkung
Das Mietrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Ziel dieses Kapitels ist es nicht, den Leser/die Leserin zu Mietrechts-Spezialisten zu machen.
Im Zuge von Immobiliengeschäften können allerdings auch Mietrechtsfragen auftauchen, wenn etwa ein „Häuslbauer“ oder Wohnungseigentümer überlegt, sein Haus bzw seine (Vorsorge-)Wohnung zu vermieten.
Hier geht es nicht darum, eine Mietrechtsberatung durchzuführen. Das sollte dem Mietrechtsexperten, Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater oder Immobilientreuhänder des Kunden vorbehalten bleiben (schon aus Haftungsgründen!). Die vorliegende Unterlage soll die Grundlagen des Mietrechts vermitteln und so die gezielte Vorbereitung auf ein effizientes Beratungsgespräch erleichtern. Der Schwerpunkt liegt auf der Vermietung von Wohnraum, die Geschäftsraummiete wird nur ergänzend erwähnt.
2. Rechtliche Grundlagen
2.1. Gesetzliche Grundlagen
Das Mietrecht ist Bestandteil des zivilrechtlichen Schuldrechts. Es ist in unterschiedlichen Gesetzen geregelt, etwa:
Mietrechtsteil des ABGB
Die Regelungen des ABGB zum Mietrecht (§§ 1090 bis 1121 ABGB) sind grundsätzlich dispositiv, die Vertragsparteien können alle gesetzlichen Regelungen de...