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Immobilienwissen für die Praxis
Wild

Immobilienwissen für die Praxis

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5379-2

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Immobilienwissen für die Praxis (1. Auflage)

S. 1Teil 1: Vorab ein bisschen Recht: Eigentum an und Pfandrechte auf Immobilien, Immobiliarexekution

1. Eigentum im Allgemeinen

1.1. Ausgangspunkt Sachenrecht

Eigentum und Eigentumsrecht sind Teile des Sachenrechts. Das Sachenrecht beschäftigt sich mit der Frage,

  • wem Sachen zugehören und

  • wer wie welche Rechte an Sachen erwerben kann.

Dabei werden unterschieden:


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Bewegliche Sachen
zB Möbel, Maschinen, Fahrzeuge, Wertpapiere und Ähnliches
Unbewegliche Sachen
zB Liegenschaften

1.1.1. Abgrenzung Eigentum und Besitz

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Eigentum
Besitz
Eigentümer ist derjenige,
  • dem eine Sache gehört
  • und der über diese Sache frei verfügen kann.
Eigentum ist ein dingliches Recht.
Besitzer einer Sache ist,
  • wer die Sache tatsächlich innehat (körperlich darüber verfügen kann)
  • und die Sache auch (vorläufig) behalten will.
Besitz ist kein Eigentum!

Der Unterschied lässt sich etwa bei einer vermieteten Wohnung leicht erkennen:

  • Eigentümer ist hier der Vermieter (Eigentum bezeichnet die rechtliche Zuordnung und die nur daraus abgeleiteten Rechte)

  • Besitzer ist der Mieter (Besitz bezeichnet die tatsächliche Innehabung)

Rechtsgeschäfte über Sachen (etwa Erwerb oder Verpfändung einer Liegenschaft) können nur mit dem rechtmäßigen Eigentümer (oder sei...

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