Immobilienwissen für die Praxis
1. Aufl. 2026
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S. 1Teil 1: Vorab ein bisschen Recht: Eigentum an und Pfandrechte auf Immobilien, Immobiliarexekution
1. Eigentum im Allgemeinen
1.1. Ausgangspunkt Sachenrecht
Eigentum und Eigentumsrecht sind Teile des Sachenrechts. Das Sachenrecht beschäftigt sich mit der Frage,
wem Sachen zugehören und
wer wie welche Rechte an Sachen erwerben kann.
Dabei werden unterschieden:
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Bewegliche Sachen zB Möbel, Maschinen, Fahrzeuge, Wertpapiere und Ähnliches | Unbewegliche Sachen zB Liegenschaften |
1.1.1. Abgrenzung Eigentum und Besitz
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Eigentum | Besitz |
Eigentümer ist derjenige,
| Besitzer einer Sache ist,
|
Der Unterschied lässt sich etwa bei einer vermieteten Wohnung leicht erkennen:
Eigentümer ist hier der Vermieter (Eigentum bezeichnet die rechtliche Zuordnung und die nur daraus abgeleiteten Rechte)
Besitzer ist der Mieter (Besitz bezeichnet die tatsächliche Innehabung)
Rechtsgeschäfte über Sachen (etwa Erwerb oder Verpfändung einer Liegenschaft) können nur mit dem rechtmäßigen Eigentümer (oder sei...